Das KVJS-Inklusions- und Integrationsamt

Das Inklusions- und Integrationsamt unterstützt die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben in Baden-Württemberg. Es richtet sich an Arbeitgeber, Personalverantwortliche, Schwerbehindertenvertretungen sowie Menschen mit Schwerbehinderung und bietet umfassende Beratung und Förderung.

Ziel ist es, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu sichern und zu schaffen. Dafür stehen fachliche Beratung, finanzielle Leistungen und ein breites Fortbildungs- und Informationsangebot zur Verfügung.

Das Amt ist zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Behinderung und Beruf.

Eine Schwerbehinderung liegt bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vor.
Das Angebot gilt auch für Personen mit einem GdB von mindestens 30, wenn sie durch die Agentur für Arbeit gleichgestellt wurden. Voraussetzung ist, dass ohne Gleichstellung kein geeigneter Arbeitsplatz erlangt oder gesichert werden kann.

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Publikationen aus dem Bereich

34 Treffer

  • Teilhabe am Arbeitsleben: Statistik 2024

    27.03.2026

    Zahlen - Daten – Fakten zur Arbeit des KVJS-Inklusions- und Integrationsamtes – Statistik 2024 Diese Publikation steht hier auch in einer blätterbaren Variante zur Verfügung.

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  • Wahl der Schwerbehindertenvertretung

    18.03.2026

    Alle vier Jahre stehen die SBV-Wahlen an. In dieser Ausgabe von Arbeit:inklusiv! gibt es gesammelt alle Informationen zu den Wahlen inklusive des Wahlkalenders, Checklisten zum aktiven und passiven Wahlrecht sowie den …

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