Förderung von Arbeitsplätzen

Sie wollen einen Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen neu schaffen oder einen bereits vorhandenen Arbeitsplatz behinderungsgerecht anpassen? Das Inklusions- und Integrationsamt des KVJS berät Sie dabei umfassend, kostenfrei und zahlt Zuschüsse. Dabei unterstützt der Technische Beratungsdienst.

Das Inklusions- und Integrationsamt kann bei außergewöhnlichen Belastungen des Arbeitgebers auch Zuschüsse zu den Lohnkosten zahlen. Alle Informationen finden Sie auf der Seite Beschäftigungssicherungszuschuss.

Speziell für Menschen mit einer wesentlichen Behindeurng können Arbeitgeber über das Förderprogramm Arbeit Inklusiv weiterreichende Zuschüsse zu den Lohnkosten beantragen.

Unter bestimmten Voraussetzung (siehe Fördergrundsätze) können Arbeitgeber eine finanzielle Unterstützung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze erhalten. Gefördert werden alle notwendigen Investitionen, die zur Einrichtung des Arbeitsplatzes erforderlich sind – unabhängig davon, ob ein direkter Bezug zur Behinderung besteht.

Dazu zählen insbesondere:

  • Büromöbel und Ausstattung
  • Computer und IT-Technik
  • Maschinen und Produktionsmittel

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert wird die Neueinrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Fördergrundsätze

Diese Grundsätze sind gültig ab 01.01.2021.

Antrag

Antrag auf Leistungen zur Schaffung neuer und/oder zur behinderungsgerechten Ausstattung vorhandener Arbeits- und Ausbildungsplätze

Unterlagen zu laufenden Verfahren einreichen

Sie können Unterlagen zu laufenden Verfahren sicher und verschlüsselt online einreichen. Geben Sie dazu einfach Ihr Aktenzeichen sowie Ihre zuständige Ansprechperson an.

Unterlagen zum laufenden Verfahren einreichen/nachreichen