Beschäftigung dauerhaft sichern
Arbeitgeber können einen Beschäftigungssicherungszuschuss erhalten, wenn bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung außergewöhnliche Belastungen entstehen. Ziel ist die dauerhafte Sicherung des Arbeitsplatzes.
Der Zuschuss wird als laufende Unterstützung zu den Lohnkosten gewährt.
Außergewöhnliche Belastungen liegen insbesondere vor, wenn aufgrund der Behindeurng
- die Arbeitsleistung erheblich eingeschränkt ist,
- ein erhöhter Betreuungsaufwand entsteht,
- zusätzliche Unterstützung durch Kollegen oder Vorgesetzte erforderlich ist.