Dauerhafte Beschäftigung durch gezielte Förderung
Das Förderprogramm „Arbeit Inklusiv“ unterstützt Arbeitgeber in Baden‑Württemberg bei der Beschäftigung von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Langjährige Praxiserfahrungen zeigen, dass neben der bewussten Entscheidung eines Arbeitgebers für die Einstellung eines schwerbehinderten Menschen insbesondere ein finanzieller Ausgleich möglicher Leistungseinschränkungen entscheidend zur dauerhaften Stabilität von Arbeitsverhältnissen beiträgt.
Vor diesem Hintergrund wurde das bewährte Förderprogramm Arbeit Inklusiv – Teil 1 und Teil 2 im Zuge der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Baden‑Württemberg angepasst. Das Programm ermöglicht eine dauerhafte Förderung neu gegründeter Arbeitsverhältnisse.
Arbeitgeber erhalten eine nachhaltige finanzielle Förderung, wenn sie Menschen einstellen, die zuvor
- in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- oder über eine Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) bzw.
- eine Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV)
gezielt auf das Arbeitsverhältnis vorbereitet wurden.
Der Inklusions- und Integrationsfachdienst begleitet die Beschäftigung und sorgt für eine individuelle, arbeitsplatzbezogene Unterstützung.
Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen besteht eine Förderung von zunächst fünf Jahren und wird in der Regel dauerhaft gewährt. Gefördert wird durch den Rehabilationsträger, das Inklusions- und Integrationsamt des KVJS sowie den Träger der Eingliederungshilfe.
Dies schafft Planungssicherheit für Arbeitgeber.