Beratung zur beruflichen Teilhabe und Inklusion

Die Inklusions- und Integrationsfachdienste (IFD) beraten und informieren schwerbehinderte Menschen sowie deren Arbeitgeber umfassend zu allen Fragen der beruflichen Teilhabe.

Ziel ist es, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und bestehende Arbeitsverhältnisse langfristig zu festigen.

Die Aufgaben des IFD sind im Sozialgesetzbuch (SGB IX) gesetzlich verankert. Sie umfassen die Begleitung bei der Aufnahme, der Ausübung und der Sicherung von möglichst dauerhaften Arbeitsverhältnissen.

Zur Zielgruppe gehören unter anderem

  • Menschen mit seelischen oder geistigen Behinderungen,
  • Menschen mit Sinnesbehinderungen (Hör- oder Sehbehinderungen).

Zu Beginn der Zusammenarbeit wird in jedem Einzelfall geprüft, ob eine Notwendigkeit für eine intensive persönliche Begleitung besteht.

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