Kostenfreie Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmende

Das Inklusions- und Integrationsamt des KVJS unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmende bei Fragen rund um Teilhabe am Arbeitsplatz. Mit individueller, praxisnaher Beratung sowie gezielten Förderleistungen begleiten wir die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.

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Beratung für Arbeitgeber

Unsere Beratung steht Arbeitgebern telefonisch und direkt vor Ort im Betrieb zur Verfügung.

Die Expertinnen und Experten des Integrations- und Inklusionsamts sowie die von uns beauftragten Fachdienste – der Technische Beratungsdienst (TBD), die Inklusions- und Integrationsfachdienste (IFD) und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) – unterstützen praxisnah und lösungsorientiert.

Wir beziehungsweise unsere Fachdienste beraten Sie insbesondere zu

  • Fragen des Schwerbehindertenrechts,
  • der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen,
  • psychischen und sozialen Belastungen schwerbehinderter Beschäftigter (durch den IFD) sowie
  • der betrieblichen Prävention.

Beratung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Das Inklusions- und Integrationsamt des KVJS berät Menschen mit Schwerbehinderung beziehungsweise ihnen gleichgestellten Personen zu allen Fragen rund um den Arbeitsplatz. Unsere Fachberaterinnen und -berater sowie spezialisierte Fachdienste – insbesondere der Technische Beratungsdienst und die Inklusions- und Integrationsfachdienste – unterstützen Sie kostenfrei, bei Bedarf auch direkt vor Ort.

Das Inklusions- und Integrationsamt des KVJS berät Menschen mit Schwerbehinderung bzw. ihnen gleichgestellte Menschen zu allen Fragen rund um den Arbeitsplatz. Einen Schwerbehindertenausweis (bei einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50) können Sie beim für Sie zuständigen Versorgungsamt beantragen. Eine Gleichstellung kann bei der Agentur für Arbeit zusätzlich bei einem Grad der Behinderung von mindestens 30 oder 40 beantragt werden. Ihnen stehen dann bestimmte Rechte oder sogenannte Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz zu, insbesondere haben Sie dann auch die Möglichkeit, Beratung und Unterstützung durch das Inklusions- und Integrationsamt zu erhalten.

Begleitende Hilfen im Arbeitsleben

Mit der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben fördern wir die berufliche Teilhabe gezielt und praxisnah.

Dazu gehören unter anderem die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes, die Unterstützung bei notwendigen Fortbildungen, Hilfen zur Sicherung oder Gründung einer selbstständigen Tätigkeit sowie psychosoziale Begleitung und Assistenzleistungen.

Wir unterstützen Sie individuell und lösungsorientiert.

Sprechen Sie uns an!

Beratung für Menschen mit einer Sinnesbehinderung

Für sinnesbehinderte berufstätige Menschen gibt es spezielle Fachberatung bei den Inklusions- und Integrationsfachdiensten.

Sie sind zuständig für schwerhörige und gehörlose Menschen oder Menschen mit einer Sehbehinderung, die Unterstützung am bestehenden Arbeitsplatz brauchen.

Als Spezialisten kennen sie sich mit den Bedürfnissen sinnesbehinderter Menschen am Arbeitsplatz bestens aus.

Wir unterstützen Sie bei

  • einer behinderungsgerechten Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes,
  • beruflichen Fortbildungen,
  • Hilfen zur Gründung oder Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz.