Mehrwert für alle Beteiligten
Die Betriebliche Prävention und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sind zentrale Instrumente zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen.
Ziel der betrieblichen Prävention (§ 167 Abs. 1 SGB IX) ist es, Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis mit einem Beschäftigten mit Schwerbehinderung frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Treten personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Probleme auf, die das Arbeitsverhältnis gefährden können, soll der Arbeitgeber frühzeitig das Integrationsamt sowie den Betriebs- oder Personalrat einbinden.
Kern der Prävention ist die ergebnisoffene, gemeinsame Ursachenanalyse durch die betrieblichen Beteiligten und die Entwicklung passender Lösungen. Das Integrationsamt begleitet diesen Prozess beratend und unterstützend und klärt – sofern relevant – die Voraussetzungen für mögliche Leistungen. Innerbetrieblich unterstützt das Betriebliche Integrationsteam mit Information und Beratung.
Schalten Sie das Inklusions- und Integrationsamt online über unser Formular ein: Einschaltung des Inklusions- und Integrationsamtes bei der Betrieblichen Prävention nach § 167 SGB IX
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Formulare und Publikationen.