Gemeinsam im allgemeinen Arbeitsmarkt
Inklusionsbetriebe sind ein zentraler Baustein der beruflichen Inklusion.
In ihnen arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam im allgemeinen Arbeitsmarkt.
Inklusionsbetriebe bieten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für:
- schwerbehinderte Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen
- behinderte oder von Behinderung bedrohte psychisch kranke Menschen
Der Anteil dieser Beschäftigten muss zwischen 30 und 50 Prozent der Belegschaft liegen.
Die Mitarbeitenden erhalten:
- arbeitsbegleitende Betreuung
- berufliche Weiterbildung
- Teilnahme an außerbetrieblichen Trainings- und Bildungsmaßnahmen
Diese Qualifizierungen zielen auf eine langfristige Beschäftigung in einem Inklusionsunternehmen ab. Gleichzeitig sollen sie auch für die Beschäftigung in anderen Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt qualifizieren.