Gemeinsam im allgemeinen Arbeitsmarkt

Inklusionsbetriebe sind ein zentraler Baustein der beruflichen Inklusion.

In ihnen arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam im allgemeinen Arbeitsmarkt.

Inklusionsbetriebe bieten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für:

  • schwerbehinderte Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen
  • behinderte oder von Behinderung bedrohte psychisch kranke Menschen

Der Anteil dieser Beschäftigten muss zwischen 30 und 50 Prozent der Belegschaft liegen.

Die Mitarbeitenden erhalten:

  • arbeitsbegleitende Betreuung
  • berufliche Weiterbildung
  • Teilnahme an außerbetrieblichen Trainings- und Bildungsmaßnahmen

Diese Qualifizierungen zielen auf eine langfristige Beschäftigung in einem Inklusionsunternehmen ab. Gleichzeitig sollen sie auch für die Beschäftigung in anderen Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt qualifizieren.