Finanzielle Förderung
von beruflicher Teilhabe und Beschäftigung
Das Inklusions- und Integrationsamt des KVJS bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmenden finanzielle Hilfen, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und bestehende Arbeitsverhältnisse langfristig zu sichern.
Das Unterstützungsangebot für eine selbstständige berufliche Existenz von Menschen mit Schwerbehinderung finden Sie auf der Seite Selbstständige.
Finanzielle Hilfen für Arbeitgeber
Arbeitgeber können verschiedene finanzielle Leistungen erhalten, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu ermöglichen und dauerhaft zu sichern. Die Förderangebote unterstützen sowohl bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze als auch bei der Anpassung bestehender Arbeitsbedingungen und dem Ausgleich besonderer Belastungen im Arbeitsalltag.
Auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations- und Inklusionsämter und Träger der Sozialen Entschädigung (BIH) sowie im dortigen Fachlexikon finden Sie weitere Informationen zu den finanziellen Leistungen, die nach Ermessen vom Inklusions- und Integrationsamt gewährt werden.
Finanzielle Hilfen
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben kann das Inklusions- und Integrationsamt schwerbehinderte Arbeitnehmer auch direkt unterstützen, z. B. mit:
- technischen Arbeitshilfen,
- die Förderung von speziellen, aufgrund der Behinderung notwendigen beruflichen Fortbildungen,
- Förderung einer Arbeitsassistenz,
- Förderung eines Jobcoachings.
Antrag:
Antrag des schwerbehinderten Menschen auf Leistungen nach dem SGB IX
Unterlagen zu laufenden Verfahren einreichen
Sie können Unterlagen zu laufenden Verfahren sicher und verschlüsselt online einreichen. Geben Sie dazu einfach Ihr Aktenzeichen sowie Ihre zuständige Ansprechperson an.
Kontakt
Sie haben Fragen? Die für Sie zuständige Ansprechperson finden Sie über unsere Postleitzahlsuche.