Förderung der Selbstständigkeit
Das Inklusions- und Integrationsamt des KVJS kann die Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz von schwerbehinderten Menschen fördern, wenn eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur eingeschränkt möglich ist.
Eine Förderung kommt in Betracht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Es muss eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen, eine Gleichstellung reicht nicht.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist faktisch erwerbsfähig und kann die geplante Tätigkeit selbst ausüben.
- Die fachliche Eignung ist nachgewiesen durch
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium,
- einschlägige Berufserfahrung sowie
- betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse.
- Mit dieser (angestrebten) selbstständigen Existenz müssen sie ihren Lebensunterhalt durch die Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer im wesentlichen sicherstellen können.
- Auch muss die Tätigkeit unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts zweckmäßig sein, damit eine wirtschaftliche Tragfähigkeit vorliegt.