Ansprechpartner für Teilhabe und Inklusion

Das betriebliche Inklusionsteam unterstützt Menschen mit Schwerbehinderung bei der Teilhabe am Arbeitsleben und trägt dazu bei, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Betrieb oder in der Dienststelle optimal einzusetzen.

Zum betrieblichen Inklusionsteam gehören insbesondere:

  • Schwerbehindertenvertretung
  • Betriebsrat, Personalrat oder kirchliche Mitarbeitervertretung
  • Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers

Zur Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet das Inklusionsteam eng mit weiteren internen und externen Stellen zusammen. Dazu zählen unter anderem der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der betriebliche Sozialdienst. Bei Bedarf werden externe Partner wie das KVJS-Inklusions- und Integrationsamt, die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung einbezogen.

Das Inklusionsteam wirkt maßgeblich bei der Erarbeitung und Umsetzung von Inklusionsvereinbarungen mit. Zudem übernimmt es eine zentrale Rolle in der Prävention sowie im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).

Zentrale Ansprechperson im Betrieb

Der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers ist zentraler Ansprechpartner bei der Umsetzung von Inklusion im betrieblichen oder dienstlichen Alltag.

Arbeitgeber sind gemäß § 181 SGB IX verpflichtet, einen oder mehrere Inklusionsbeauftragte zu bestellen. Diese vertreten den Arbeitgeber in allen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen und überwachen die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen. Die Bestellung erfolgt durch den Arbeitgeber; möglichst soll der Beauftragte selbst ein Mensch mit Schwerbehinderung sein.

Zu den Aufgaben des Inklusionsbeauftragten gehören insbesondere:

  • Überwachung der Pflichten des Arbeitgebers gegenüber schwerbehinderten Beschäftigten
  • Enge Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung sowie dem Betriebs- oder Personalrat
  • Zusammenarbeit mit externen Stellen wie Inklusions- und Integrationsamt und Agentur für Arbeit

Da der Inklusionsbeauftragte den Arbeitgeber auch nach außen vertritt, ist diese Funktion häufig im Personalwesen oder in Bereichen angesiedelt, die der Geschäftsführung zugeordnet sind.

Arbeitgeber müssen die Bestellung eines Inklusionsbeauftragten dem Inklusions- und Integrationsamt und der Agentur für Arbeit anzeigen. Sie können diese Anzeige gegenüber dem Inklusions- und Integrationsamt digital über die Webseite Inklusionsbeauftragter | BIH vornehmen.