Unterstützung beim Zugang zum Arbeitsmarkt

Arbeitsassistenz und Jobcoaching sind Teil der Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben. Sie unterstützen schwerbehinderte Menschen beim Zugang zum Arbeitsmarkt sowie bei der langfristigen Sicherung von Beschäftigung.

In Baden-Württemberg arbeiten das KVJS-Inklusions- und Integrationsamt, die Inklusions- und Integrationsfachdienste und betriebliche Ansprechpersonen eng zusammen. Ziel ist eine passgenaue Unterstützung im Arbeitsalltag.

Arbeitsassistenz

Die Arbeitsassistenz bietet dauerhafte Unterstützung bei regelmäßig anfallenden Tätigkeiten, die aufgrund der Behinderung nicht selbst ausgeführt werden können.

Es gibt zwei Modelle:

  • Arbeitgebermodell: Der Mensch mit Schwerbehinderung beschäftigt die Assistenzkraft selbst und ist damit der Arbeitgeber.
  • Dienstleistungsmodell: Der Mensch mit Schwerbehinderung beauftragt einen Dritten (z. B. einen professionellen Hilfsdienst) mit der Organisation der Assistenzkraft.

Jobcoaching

Durch intensive Anleitung und umfassendes Arbeitstraining (Jobcoaching) können schwerbehinderte Menschen gezielt auf die Übernahme arbeitsvertraglich geschuldeter Arbeitsinhalte und -aufgaben vorbereitet werden. Das Jobcoaching findet in Abstimmung mit dem zuständigen Inklusions- und Integrationsfachdienst in der Regel unter Einbezug betrieblicher Unterstützungspersonen unmittelbar am Arbeitsplatz statt.

  • Jobcoaching ist als vorübergehender Unterstützungsprozess angelegt und dadurch gekennzeichnet, dass der Umfang der Unterstützung mit zunehmender Förderdauer abnimmt.
  • Durch Jobcoaching sollen eine möglichst erfolgreiche und eigenständige Übernahme (neuer) betrieblicher Aufgaben und eine ausreichende Arbeitsleistung in einem überschaubaren Zeitraum sichergestellt werden können. 
  • Das Jobcoaching wird auch zur Stabilisierung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses insbesondere dann gefördert, wenn sich die betrieblichen Anforderungen und Arbeitsabläufe aufgrund neuer Aufträge, neuer Produkte oder wesentlich geänderter Strukturen erheblich verändern und eine umfassende Anpassung durch gezieltes Arbeitstraining erforderlich wird, oder die bisherige betriebliche Unterstützungsperson ausscheidet und eine neue betriebliche Unterstützungspersonen gezielt in Bezug auf die notwendigen Unterstützungsfunktionen eingearbeitet werden muss.