Der besondere Kündigungsschutz bei Pflegezeit
Prüfung der Zulässigkeit von Kündigungen durch den KVJS
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) oder das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) fallen, genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
Eine Kündigung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) mit der Wahrnehmung dieses Kündigungsschutzes beauftragt.
In Baden-Württemberg prüft der KVJS auf Antrag des Arbeitgebers, ob eine Kündigung ausnahmsweise zulässig ist.