Mit unserer Reihe „Was ist eigentlich... ?“ machen wir Schluss mit dem Amtsdeutsch. In jedem Teil widmen wir uns einem Begriff aus der Welt der Inklusion oder stellen einen unserer Kooperationspartner vor. Kein Fachjargon oder komplexe Verwaltungsbegriffe, sondern klare, verständliche Erklärungen.

Was ist eigentlich die SBV?

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Eine Frau stellt sich Fragen zu Themend er Inklusion.
© generiert mit Copilot

Die Abkürzung SBV steht für Schwerbehindertenvertretung. Die offizielle Bezeichnung im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) ist Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen. Gemeint ist damit die gewählte Interessenvertretung für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte im Betrieb oder in der Dienststelle. Die SBV wird alle vier Jahre gewählt. Die nächste reguläre Wahl findet in diesem Herbst im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. November statt.

Die SBV und stellvertretenden Mitglieder müssen selbst nicht schwerbehindert sein.

Was macht die SBV?
Die SBV setzt sich dafür ein, dass schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte gut am Arbeitsleben teilhaben können. Sie achtet darauf, dass Gesetze, Vereinbarungen und Arbeitsschutzregeln eingehalten werden, unterstützt bei Anträgen (zum Beispiel zur Schwerbehinderteneigenschaft oder zu Hilfen am Arbeitsplatz) und ist Anlaufstelle für Anliegen, Anregungen oder Beschwerden. Dabei gilt: Persönliche und betriebliche Informationen werden vertraulich behandelt.

Welche Rechte hat die SBV?
Die SBV wird vom Arbeitgeber frühzeitig informiert und angehört, wenn Entscheidungen getroffen werden, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen. Wichtig: Ohne Anhörung der SBV ist die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen unwirksam.
Außerdem kann die SBV an Sitzungen des Betriebs- oder Personalrats teilnehmen, Themen auf die Tagesordnung setzen und einmal im Jahr (oder bei Bedarf öfter) eine Schwerbehindertenversammlung einberufen. Für ihre Arbeit gilt ein besonderer Schutz: Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, darf nicht benachteiligt werden, ist freizustellen und alle entstehenden Kosten übernimmt der Arbeitgeber.

Wie wird die SBV gewählt?

Eine SBV kann überall dort gewählt werden, wo mindestens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend arbeiten. Je nach Größe des Betriebs oder der Dienststelle wird mit dem vereinfachten oder förmlichen Wahlverfahren gewählt. Es wird eine Vertrauensperson und mindestens eine Stellvertretung gewählt, die

  • über 18 Jahre alt sind und
  • seit mindestens sechs Monaten beim Arbeitgeber beschäftigt sind.

Sie haben noch Fragen zur SBV-Wahl in diesem Jahr?

Auf der Seite Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung 2026 finden Sie ausführliche Informationen zur Durchführung des vereinfachten und förmlichen Wahlverfahrens.