Mit unserer Reihe „Was ist eigentlich... ?“ machen wir Schluss mit dem Amtsdeutsch. In jedem Teil widmen wir uns einem Begriff aus der Welt der Inklusion oder stellen einen unserer Kooperationspartner vor. Kein Fachjargon oder komplexe Verwaltungsbegriffe, sondern klare, verständliche Erklärungen.
Was ist eigentlich der Technische Beratungsdienst?
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Der Technische Beratungsdienst (TBD) des Inklusions- und Integrationsamts berät Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen und das betriebliche Inklusionsteam bei der behinderungsgerechten Gestaltung einzelner Arbeitsplätze, aber auch der gesamten Betriebsstätte. Das Team besteht aus erfahrenen Ingenieuren, Architektinnen und Technikern.
Die Beratung des Technischen Beratungsdienstes ist dabei kostenfrei.
Das Ziel der Beratung:
Ziel ist die volle Herstellung der Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz durch technische Maßnahmen.
Hierfür werden die Arbeitsplätze der betroffenen Menschen mit Schwerbehinderung behinderungsgerecht organisiert und technisch ausgestattet, um Arbeitsbedingungen zu verbessern und gefährdete Arbeitsplätze möglichst dauerhaft zu sichern.
Die Beratungsleistungen:
Für eine optimale Arbeitsleistung muss der Arbeitsplatz exakt auf die individuellen Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung zugeschnitten sein. Die Fachleute des TBD vergleichen die Anforderungen des Arbeitsplatzes (Soll) mit der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters (Ist). Wenn sich durch diesen Vergleich Handlungsbedarf ergibt, machen die Technischen Beraterinnen und Berater Vorschläge für Optimierungen.
Beratungsleistungen des TBD:
- Arbeitsplatzgestaltung: Individuelle Anpassung des direkten Arbeitsumfelds an die jeweilige Behinderung.
- Betriebsstätte: Beratung zur Barrierefreiheit innerhalb der gesamten Organisation.
- Mobilität & Wohnraum: Unterstützung bei der behinderungsgerechten Anpassung von Privatfahrzeugen oder der eigenen Wohnung.
- Technische Arbeitshilfen: Beratung zum Einsatz modernster Hilfsmittel und Technologien.
Der TBD wird von den Fallmanagern des Inklusions- und Integrationsamtes hinzugezogen.
Der Technische Beratungsdienst stehen auch den Trägern der Eingliederungshilfe mit ihrer Fachexpertise zur Verfügung. In diesem Rahmen bearbeiten sie Themenbereiche von digitalen Hilfsmitteln über Mobilität (KFZ und weitere Transportmittel) bis hin zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
Hier geht's zu weiteren Informationen zum Technischen Beratungsdienst.