Bestehende Pfändungen anpassen
Neue Pfändungstabelle - Pfändungen anpassen
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Die Pfändungsfreigrenzen 2026 wurden zum 1. Juli 2026 angepasst. Die Beträge steigen um rund 2 % und stärken den finanziellen Schutz von Schuldnern – auch für betreute Menschen oft ein wichtiges Thema.
Für die Praxis bedeutet das:
• Grundfreibetrag ohne Unterhaltspflichten: 1.587,40 €
• Erhöhung für die erste unterhaltsberechtigte Person: +597,42 €
• Weitere Unterhaltspflichten (2.–5. Person): jeweils +332,83 €
Relevanz für Ihre Arbeit als Betreuerinnen und Betreuer:
Passen Sie bestehende Pfändungen, Haushaltsplanungen und Beratung an die neuen Werte an.
Eine aktuelle Pfändungstabelle finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale: Pfändungsfreigrenzen: Aktuelle Pfändungstabelle 2026/2027 | Verbraucherzentrale Hamburg