Ärztliche Zweitmeinung - wichtiges Recht für rechtliche Betreuer
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Die Entscheidung für eine geplante Operation ist oft schwer – besonders dann, wenn Betreuer diese Verantwortung für einen rechtlich betreuten Menschen tragen. Das gesetzliche Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V bietet hier Orientierung und Sicherheit, wobei die Kosten vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Rechtlicher Anspruch und Anwendungsbereich: Patienten haben bei bestimmten planbaren Eingriffen das Recht, sich von einer unabhängigen Ärztin oder einem unabhängigen Arzt mit besonderer Qualifikation beraten zu lassen. Ob ein Eingriff zwingend notwendig ist oder alternative Behandlungsmethoden infrage kommen, wird im Rahmen dieses Verfahrens geprüft.
Die gesetzlich geregelten Eingriffe mit Zweitmeinungsanspruch umfassen derzeit:
• Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
• Eingriffe an Aortenaneurysmen und der Halsschlagader
• Eingriffe an der Wirbelsäule
• Operationen an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie/Tonsillotomie)
• Eingriffe bei lokal begrenztem Prostatakarzinom
• Hüft- und Kniegelenkersatz
• Einsetzen von Herzschrittmachern oder Defibrillatoren
• Gallenblasen- und Gebärmutterentfernung
• Schulterarthroskopien
• Herzkatheteruntersuchungen und Herzverödungen (Ablationen)
Hinweis für die Praxis: Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Rahmen ihrer Satzungsleistungen auch bei weiteren Eingriffen die Kosten für eine Zweitmeinung als freiwillige Zusatzleistung.
Suche nach qualifizierten Ärzten: Zweitmeinungsgeber müssen strenge, vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegte Anforderungen an ihre Unabhängigkeit und fachliche Qualifikation erfüllen. Geeignete Ärztinnen und Ärzte finden sich über die Arztsuche des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. 116117.de - Arztsuche Zweitmeinung
Hilfreiche Informationsmaterialien:
G-BA-Patientenmerkblatt: Bietet kompakte Informationen zum Leistungsumfang und zur Inanspruchnahme, Patientenmerkblatt zu Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Eingriffen (auch in Leichter Sprache verfügbar: Merkblatt für Patientinnen und Patienten zur Zweitmeinung über geplante Operationen)
- IQWiG-Entscheidungshilfen: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen stellt im Auftrag des G-BA nützliche Entscheidungshilfen für die gelisteten planbaren Eingriffe bereit. Zweitmeinung vor Operationen | Gesundheitsinformation.de